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Teilwert im Bewertungsgesetz

www.salzburg.immobilien und www.kärnten.immobilien - Teilwert im Bewertungsgesetz – Für steuerlichen Angelegenheiten kann die Ermittlung des Teilwerts von Interesse sein.

§ 12. Begriff des Teilwertes - (1) Bewertungsgesetz - Wirtschaftsgüter, die einem Betrieb dienen, sind in der Regel mit dem Teilwert anzusetzen. Teilwert ist der Betrag, den ein Erwerber des ganzen Betriebes im Rahmen des Gesamtkaufpreises für das einzelne Wirtschaftsgut ansetzen würde. Dabei ist davon auszugehen, daß der Erwerber den Betrieb fortführt.

§ 6. Einkommensteuergesetz - Für die Bewertung der einzelnen Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens gilt folgendes: (1) … Teilwert ist der Betrag, den der Erwerber des ganzen Betriebes im Rahmen des Gesamtkaufpreises für das einzelne Wirtschaftsgut ansetzen würde; …


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