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Erbrecht und das System des Erbrechts

Das Erbrecht beschäftigt sich mit dem Vermögen von natürlichen Personen. Bei juristischen Personen (AG, GmbH,GesbR und OG) tritt das Gesellschaftsrecht in den Vordergrund. Das Erbrecht ist vom Grundgedanken

der Privatautonomie getragen und überlässt es dem Einzelnen, selbst zu bestimmen was mit seinem Vermögen nach dem Tod geschehen soll. Es gibt kaum inhaltliche Beschränkungen, hauptsächlich werden formale Vorgaben bzw. Schranken aufgestellt. Die Rechsordnung sieht vor, dass Rechtsgeschäfte eine bestimmte Form ausweisen müssen um auch rechtliche Anerkennung zu finden.Seinen Nachkommen und dem Ehegatten/

eingetragenen Partner - als sogenannte Pflichtteilsberechtigte - muss der Erblasser etwas hinterlassen. Nicht vererblich sind bestimmte, an die Person des Berechtigten gebundene Rechte und Pflichten, wie z.B. persönliche Dienstbarkeiten (Wohnrecht, Gewerbeberechtigungen oder Unterhaltsansprüche). Hierbei kann es jedoch Fortsetzungsrechte der Verlassenschaft bzw. naher Angehöriger geben. #salzburg #immobilienführer #immobilienangebote #immobilieninvestments #neubauten #salzburgimmobilien #wohnungen #immobilien #makler #kaufen #finanzierung #miete #häuser


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